Zur Lage
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Der Große Steinbruch in Ebendorf mit dem Status eines eingetragenen Naturdenkmals (Geotop des Landes Sachsen-Anhalt, Erf.-Nr.: 3835-01) befindet sich an der L48 - der Straße nach Barleben direkt gegenüber der Johannes-Liebig-Sporthalle. Die Ausdehnung des Gewässers beträgt in der Ost-West-Richtung etwa 110 Meter und in Nord-Süd-Richtung knapp 80 Meter. Die maximale Tiefe ist mit etwa 21 Metern angegeben. |
Zur Geschichte
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Auch der Große Ebendorfer Steinbruch war ein Tagebaubetrieb. In ihm wurde die Grauwacke aus ihrer natürlich gewachsenen Gesteinslagerstätte bis zu einer Tiefe von 22 Metern abgebaut und zu Baustoffen verarbeitet. Jahrhunderte hat man die in den Ebendorfer Steinbrüchen gewonnenen Bruchsteine zum Häuserbau verwendet. Der im Jahre 1457 erbaute Kirchturm und fast alle alten Mauern, welche die Gehöfte in Ebendorf begrenzten, sind aus diesen grauen bis grüngrauen Steinen errichtet worden. Auf Grund des hohen Grundwasserspiegels in Ebendorf musste das in den Steinbruch eindringende Wasser ständig abgepumpt werden. Dies führte dazu, dass der Gesteinsabbau immer unrentabler wurde. 1914 wurde er deshalb endgültig eingestellt. Da die Steinbrüche in Ebendorf offen gelassen wurden, füllten sie sich allmählich mit Wasser und mit der Zeit brachten Wasservögel aller Art von der Elbe und anderen Gewässern Laich herbei, so dass diese Seen auch fischreich wurden. Die Gemeinde Ebendorf erwarb den Steinbruch 1935. Seit 1978 ist der Steinbruch an der Barleber Chaussee als Geotop in die Liste der Geotope zunächst der DDR, dann durch Übernahme in die Liste des Landes Sachsen-Anhalt als Naturdenkmal eingetragen. |
Die Verträge zum Steinbruch Ebendorf
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Am Freitag, dem 31. März 2017, wurde neben dem Steinbruch in Ebendorf die zukünftige Nutzung des Geotops offiziell besiegelt. Unter die zwei Pachtverträge setzten Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff, Jens Barthel vom Kultur- und Geschichtsverein Ebendorf und unser Vorsitzender Henk ihre Unterschriften und besiegeln die unterzeichneten Verträge im Beisein von Ortsbürgermeister Manfred Behrens (hinten) auch mit einem Handschlag. Damit hatte der lange schwelende Streit zwischen der Gemeinde Barleben und dem Ortsteil Ebendorf ein glückliches Ende gefunden. |
Die Gestaltung des Areals
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Durch die zwei Vereine als Pächter wurden bereits große Teile des Geländes beräumt, Mutterboden aufgefüllt, Rasen gesät, das östliche Ufer mit einem Zaun gesichert und eine Treppe zum Wasser gebaut. Diese ist bereits mit einem Geländer versehen und mit einem Steg im Wasser fortgesetzt worden. Geplant ist außerdem ein Informations-Punkt, die Erhaltung der Teile des ehemaligen Förderturms und ein Rundweg um den Steinbruch. |
Zum Thema Angeln
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Da es sich auf Grundlage der bestehenden Pachtverträge um ein privat genutztes Gewässer handelt, sind auch ein paar Regeln zu beachten. Wer in Sachsen Anhalt angeln möchte, muss das Fischereigesetz, die Fischereiordnung Sachsen Anhalt sowie die Satzungen und Gewässerordnungen der Fischereiausübungsberechtigten (Eigentümer, Pächter oder Vereine) beachten. D. h. wer angeln geht, muss einen gültigen Fischereischein und eine Angelerlaubnis des Fischereiausübungsberechtigten besitzen. Im Großen Steinbruch Ebendorf ist durch die Pächter (KGV und TSC) das Angeln generell verboten! Jede Zuwiderhandlung zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich! |
Das Tauchen im Großen Steinbruch Ebendorf
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Als Pachtgewässer des TSC Delphin Magdeburg ist der Große Steinbruch grundsätzlich für alle Sporttaucher zugänglich. Für die Mitglieder unseres Vereins ist die Nutzung natürlich kostenlos. Für alle tauchenden Gäste erheben wir eine Gebühr von 7,00 Euro pro Person und Tag, die wieder uneingeschränkt der Förderung des Tauchsports, d. h. der weiteren Ausgestaltung und Sicherung des Steinbruchareals zufließt. Da unser Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt, gibt es für den Steinbruch auch keine festgelegten Öffnungszeiten. Die Nutzungszeiten werden also lediglich durch die jeweils aktuelle Wettersituation beschränkt. Für alle tauchenden Gäste ist es notwendig, im Vorfeld eine Tauchgenehmigung zu erwerben. Das Tauchen ohne eine gültige Tauchgenehmigung in einem Privatgewässer bedeutet für uns „Schwarz Tauchen“ und zieht in jedem Fall rechtliche Schritte nach sich. Ein Besuch unserer Homepage, das Ausfüllen und Mailen der Tauchgenehmigung und die Überweisung der fälligen Gebühr auf das Vereinskonto sorgen dafür, dass jeder mit ruhigem Gewissen zum Steinbruch in Ebendorf fahren kann. Das Füllen von DTG vor Ort ist bisher leider nicht möglich. |
Tauchregeln am Großen Steinbruch Ebendorf
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Das Tauchen im Großen Steinbruch Ebendorf ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen zugelassen. Mit eurer Unterschrift auf der Tauchgenehmigung bestätigt ihr, dass ihr die Tauchregeln (und Platzregeln, s. u.) zur Kenntnis genommen habt und mit deren Einhaltung einverstanden seid. - Vor jedem Tauchen melde ich mich beim TSC Delphin Magdeburg an, bestätige die Kenntnisnahme und Einhaltung der Tauchregeln und überweise die fällige Gebühr auf das Vereinskonto.
- Es taucht nur, wer gesund und fit ist!
Das tauchärztliche Attest ist nicht älter als zwei Jahre, ab dem Alter von 40 Jahren nicht älter als ein Jahr. - Das Tauchen unter Einfluss von Rauschmitteln, wie Alkohol oder Drogen, ist grundsätzlich verboten!
- Das Tauchen ist nur mit einem gültigen Brevet (mind. VDST/CMAS*, OWD oder äquivalent) erlaubt.
- Die Zusammenstellung der Tauchgruppen erfolgt nach den Regeln und Empfehlungen des VDST zur Tauchgruppenzusammenstellung oder vergleichbarer Organisationen (SSI, PADI).
- Ein- und Ausstieg sind grundsätzlich nur am Steg erlaubt.
Ein Verstoß gegen die Tauchregeln zieht unweigerlich ein dauerndes Tauchverbot am Steinbruch Ebendorf nach sich. |
Platzregeln am Großen Steinbruch Ebendorf |
Damit am Ebendorfer Steinbruch alles ordentlich und sauber bleibt, sind noch folgende Punkte zu beachten: - Das Parken ist ausschließlich auf den öffentlichen Parkflächen rechts und links der Straße zur Sporthalle gestattet. Das Befahren des Steinbruchareals ist nur Fahrzeugen der Pächter zu Zwecken der Ver- und Entsorgung gestattet.
- Die Entsorgung von Müll kann durch die Pächter nicht realisiert werden. Dieser ist grundsätzlich vom Verursacher wieder mitzunehmen. Dies schließt ausdrücklich auch jegliche Reste vom Grillen mit ein.
- Offenes Feuer (egal ob als Lagerfeuer oder in einem Feuerkorb) ist grundsätzlich untersagt!
Zum Grillen bitte immer Rücksprache mit dem Verein halten. - Wir bitten auch zu beachten, dass es auf dem Areal des Großen Steinbruchs derzeit noch keine Toiletten gibt.
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Die Anmeldung zum Tauchen am Großen Steinbruch Ebendorf
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Alle Gast-Taucher melden sich ausschließlich online zum Tauchen im Großen Steinbruch Ebendorf an! Das PDF-Anmeldeformular kann von Euch heruntergeladen, gleich auf dem PC ausgefüllt, abgespeichert und schließlich per Mail an info@tsc-delphin-md.de versendet werden. Die Tauchgebühr überweist Ihr auf unser Vereinskonto. Weiterhin ist das ausgefüllte und ausgedruckte Formular am Tauchtag deutlich sichtbar auf dem Armaturenbrett des Autos zu positionieren oder auf Verlangen vorzuzeigen. Abschließend noch einmal der wichtige Hinweis: Der Steinruch liegt innerhalb des Dorfes direkt neben der stark frequentierten Sportanlage der Ebendorfer Vereine, so dass auch regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden. Sollte jemand ohne gültige Taucherlaubnis angetroffen werden, sehen wir uns als Pächter gezwungen ein Tauchverbot auszusprechen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu veranlassen. |